Dieser Aufsatz erschien erstmals in den
Hochwälder
Geschichtsblättern 9/1997, Seite 18-46, mit
ausführlichen Quellenangaben und Anmerkungen
Dittmar Lauer
Philipp Christoph von Sötern
Begründer der Freien Reichsherrschaft
Dagstuhl -
Stationen seines Lebens
Diese ganz persönliche Kurzbiographie
legt der
anonyme Autor der Gespräche in Dem Reiche
derer Todten dem Trierer Kurfürsten und Erzbischof, Bischof
von Speyer,
Reichskammerrichter und Begründer der Reichsherrschaft Dagstuhl in
den Mund.
Der Kurfürst Philipp Christoph von Sötern und der
lothringische Herzog Karl
III. unterhalten sich in diesem imaginären Gespräch über
ihr Leben und ihr Wirken.
Selbstkritisch läßt der Autor den Kurfürsten beim Treff im Totenreich -nicht
weit von dem Post-Comptoir, wo die Neuigkeiten aus der Welt einlauffen-
ausrufen: Unruhig waren wir alle beyde
auf Erden. Doch bestunde der Unterschied hauptsächlich darinnen,
daß Ihr, Geliebtester
Hertzog, bey allen Fatalitäten, die Euch betroffen haben, stets
eines
aufgeräumten Sinnes, oder lustiger Humeur, ich dagegen
öffters unfreundlich, ja
gemeiniglich allzuernsthafft gewesen.
Das Gespräch im Totenreich - diese
fiktive und konstruierte
Unterhaltung zweier verstorbener Fürsten - ist über acht
Jahrzehnte nach Philipp
Christophs von Sötern Tod aufgeschrieben worden.
Aber schon die zeitgenössischen Gesta Treverorum berichten, mit welch starkem und
ungebrochenem
Geiste Philipp Christoph von Sötern all
die Feindseligkeiten, die Verfolgungen seiner Nebenbuhler, die
Gefangenschaft
und die körperlichen und seelischen Schmerzen aushielt. Wenn auch manchmal das allzu hitzige Ungestüm
den vor Zorn gegen die Gegner kochenden Geist in Wort und Schrift
über die
Grenzen des menschlichen Maßes hinwegriß, so ertrug er doch
das auf ihm sehr
schwer lastende Schicksal unerschrocken.
Und im Genealogischen Historischen
Adelslexikon des
Jahres 1747 schlagen wir nach: Weil er
nicht nur in der ChurTrierischen, sondern auch in der ganzen
Römischen
Reichs-Historie ein unvergeßliches Andenken, wegen vieler
Merkwürdigkeiten hat,
als kömmem wir nicht umhin, dessen Leben hier besonders
vorzustellen. ... Man
rühmet von ihm, daß er in den empfindlichsten
Verdrießlichkeiten eine ganz
ungemeine Standhaftigkeit bezeuget...
Ein hartes Urteil über Philipp Christoph
von Sötern
fällt Leopold von Ranke in seiner Französischen
Geschichte, wenn er nicht ganz konform mit seiner eigenen Forderung
nach
Objektivität und daß der Historiker nicht richten und lehren
darf, dem
Kurfürsten vorwirft, er habe nur für die Territorialgewalt
und die Religion gearbeitet,
was das Vaterland sei, davon hatte er nie
eine Ahnung gehabt.
Dieser Einschätzung des
preußischen
Geschichtsschreibers schlossen sich Generationen von Historikern an. In
seiner Geschichte von Stadt und Kurstaat Köln
wirft Leonhard Ennen dem Kurfürsten und Erzbischof vor, sich des
französischen
Schutzes zur Erlangung der höchstmöglichen
unumschränkten Herrschaft zu versichern.
Das ganze deutsche Reiche hätte er
verrathen und verkauft, wenn ihm nur dafür die Mittel gegeben
wurden, seinen
Clerus, seine Bauern und Bürger so auszusaugen, wie solches in
Frankreich geschah.
In den Augen des Trierer Domkapitulars Johann
Leonardy war Philipp Christoph von Sötern gar landesverräterisch
und seiner Würde als geistlicher und deutscher Fürst
völlig uneingedenk. Als Despot, Tyrann
und Verräter wird er in einer unter
dem bezeichnenden Titel Der Schwarze
Kurfürst anonym erschienenen Schrift gescholten.
Auch der landrätliche Hobbyhistoriker
Constantin von
Briesen ließ kein gutes Haar an Philipp Christoph von Sötern
und diente sich
der preußischen Geschichtsbetrachtung an, wenn er in seiner
verdienstvollen
Geschichte des Kreises Merzig formuliert: Nicht
als Churfürst für das Wohl seines Landes und die Einigkeit
des deutschen
Reiches, nicht als Erzbischof für das geistliche Wohl seiner Herde
ist er
besorgt, nur seine Macht als Souverän sucht er zu erweitern und
den Erbbesitz
seines Hauses, selbst auf Kosten des Staates, zu vergrößern.
Den Reigen dieser negativen Beurteilungen
durchbricht Josef Baur mit seinem noch bis heute grundlegenden
zweibändigen
Werk über Philipp Christoph von Sötern. Baur benutzte
erstmals neben der überlieferten
Literatur des 18. und 19. Jahrhunderts ungedrucktes Quellenmaterial
vorwiegend
deutscher Provenienz. Er bemühte sich um eine differenzierte
Darstellung des
Persönlichkeitsbildes des Trierer Kurfürsten, dennoch machte
sich der Mangel
einer ungenügenden Quellenlage bemerkbar. Die verschiedenen
französischen und
vatikanischen Archive waren ihm noch verschlossen.
Erst die in neuerer Zeit erschienenen
Arbeiten von
Hermann Weber und Karlies Abmeier tragen zu einem ausgewogenen und
verständnisvolleren Söternbild bei, das nicht mehr von der
für das preußische
Geschichtsdenken unverständlichen Tatsache der Verbindung eines
deutschen
Fürsten zu Frankreich und der französischen Krone
getrübt ist.
Hermann Weber untersucht in seinem Werk Frankreich, Kurtrier der Rhein und das Reich
das Wirken Philipp Christophs von Sötern bis zum Schicksalsjahr
1635 und
Karlies Abmeiers Arbeit Der Trierer
Kurfürst Philipp Christoph von Sötern und der
Westfälische Friede
beschäftigt sich mit Söterns Politik nach seiner
Rückkehr aus zehnjähriger Gefangenschaft
bis zu seinem Tode im Jahre 1652.
In seinem Aufsatz über die
Gefangenschaft des
Trierer Kurfürsten im österreichischen Linz bezeichnet Hans
Sturmberger den
inhaftierten Phi-lipp Christoph von Sötern als eine der merkwürdigsten Erscheinungen des frühen 17.
Jahrhunderts, die keineswegs bloß der Geschichte des
kurtrierischen Landes zugehört, sondern der Reichsgeschichte und
der Geschichte
Europas.
Selbst bei dieser kleinen Auswahl wird
deutlich, daß
das Persönlichkeitsbild des Trierer Erzbischofs und
Kurfürsten und
Fürstbischofs von Speyer, Philipp Christoph von Sötern, im
Laufe der
Jahrhunderte manche Verzeichnungen erfahren hat. Dem relativ
gemäßigten Urteil
seiner Zeitgenossen, soweit sie nicht zu seinen unerbittlichen
Widersachern
zählten, und der Chronisten des 18. Jahrhunderts folgte eine nach
den
Befreiungskriegen am nationalen Gedanken
preußisch-protestantischer
Geschichtsschreibung orientierte negative und zu einseitige
Einschätzung des
Söterners. Dessen vehementen Einsatz für sein
Vaterland und seine Bündnispolitk mit Frankreich, aber auch
seine
energischen und erfolgreichen Rekatholisierungsbemühungen vor
allem in den
pfälzischen Sprengeln seines Speyerer Bistums prangerten die
preußischen
Hofhistoriographen als Vaterlandsverrat an.
So kann man der Einschätzung Wolfgang
Seibrichs in
den Saarländischen Lebensbildern
getrost zustimmen: Es kann kaum
verwundern, daß sein Schicksal eine -in extremem Maße
auseinandergehende-
Betrachtung fand, die keinem anderen Trierer Kurfürsten nach
Balduin zuteil
geworden ist.
Die
Familie von Sötern
Das Hochwälder Adelsgeschlecht von
Sötern trägt
seinen Namen von dem kleinen Ort Sötern. Obersötern
gehörte als ein Lehen der
Vögte von Hunolstein zur Pflege Achtelsbach, während
Untersötern mit den
westlich gelegenen Ortschaften Schwarzenbach, Otzenhausen, Braunshausen
und
Nonnweiler, bis zum heutigen Tage als Eberswald
bezeichnet, ein Lehen der Herren von Finstingen war. Beide Lehen,
sowohl das
hunolsteinische als auch das finstingensche, unterstanden der
Oberlehnsherrschaft
des Trierer Erzstifts. Seit ältester Zeit sind diese Besitzungen
als Afterlehen
der Herren von Sötern nachzuweisen, welche zu Untersötern
eine Burg errichtet
hatten, von der sich leider nur noch wenige versteckte Spuren
vorfinden. Das
Geschlecht von Sötern teilte sich schon früh in zwei Linien,
die sich einmal
durch Beinamen, zum anderen durch ihre verschiedenen Wappen
unterscheiden
lassen: Die Mohren von Sötern und die
Herren von Sötern mit der Wolfsangel.
Daß das Geschlecht bereits im Jahre
1029 in einer
genealogischen Stammtafel kurioserweise mit einer Jungfrau
Wolfhild von Sötern angeführt wird, dürfte auf eine
familieninterne Legendenbildung zurückzuführen sein, ebenso
wie der für das
Jahr 1209 erwähnte Wolff von Sötern.
Ab der ersten Hälfte des 13.
Jahrhunderts begegnen
uns die Ritter, Amtmänner, Burgmannen, Äbte und Domherren aus
dem Söterner
Geschlecht mit der Wolfsangel im Rhein- und Nahegau, im Hochwald, an
Saar und
Mosel. Eine Nachzeichnung der Söternschen Besitzstrukturen
läßt eine erstaunliche
Mobilität erkennen. Aufgrund führender Stellungen vor allem
bei den
erzbischöflich-kurtrierischen, lothringischen sowie den
sponheim-veldenzischen
und zweibrückischen Territorialherren und damit verbundener
umfangreicher
Belehnung mit den unterschiedlichsten und weiträumig gestreuten
Besitzungen bis
über den Rhein verschaffte sich die Familie von Sötern im
Laufe der
Jahrhunderte eine nicht unbedeutende Position.
Die
Urgroßeltern
So hatte es Adam von Sötern, der
Urgroßvater unseres
Philipp Christophs von Sötern zum Hofmeister des Pfalzgrafen und
Herzogs
Alexander von Zweibrücken gebracht und stand als Amtmann in
kurtrierischen
Diensten zu St. Wendel. 1469 wurde er vom Trierer Erzbischof Johann II.
von
Baden mit einem Teil an der Burg Dagstuhl belehnt momperswise
Mergen von Hane myner eelichen huißfrauwen. Und im
Jahre 1484 erhält er vom Pfalzgrafen bei Rhein, Herzog in Bayern
und Graf von
Veldenz, Alexander, die Ortschaften Selbach, Neunkirchen und
Gonnesweiler im
Neunkircher Hochgericht zu Lehen, wie es seine Voreltern schon getragen
hatten.
Die erste Ehe
Adams von Sötern mit
Margarethe von
Hagen muß kinderlos geblieben sein. Als er im Jahre 1520
verstarb, hinterließ
er seine Witwe Franziska von Orley, die er in zweiter Ehe geheiratet
hatte, und
zwei Söhne: den 56jährigen Ludwig und dessen älteren
Bruder Franz, der 1529 als
Trierer Domherr starb.
Die Großeltern
Ludwig von Sötern, der
Großvater
des Philipp
Christoph von Sötern also, vereinigte gleich drei Amtmannsstellen
in seiner
Person und diente drei verschiedenen Herren als zweibrückischer
Amtmann zu
Thanstein, als kurfüstlich-trierischer Amtmann zu Liebenberg und
als Amtmann zu
Schaumburg in Diensten des Herzogs von Lothringen.
Vom Trierer Erzbischof erhält Ludwig von
Sötern im
Jahre 1532 u.a. Burglehen zu Grimburg (10 Malter Korn, 40 Schilling aus
dem
Amte Birkenfeld, einem nicht näher bezeichneten Wald und 10 Mann)
und zu
Schmittburg und 1538 ein weiteres Burglehen zu St. Wendel, das aus 6
Hofstellen
zu Marpingen, 1 Hofstatt zu Tholey, 3 Hofstätten zu Heidesweiler
und einer
Rente zu Winterbach besteht.
Ludwigs Ehe mit Anna von Neipperg, Tochter
des Georg
Wilhelm von Neipperg und seiner Gemahlin Anna von Schwarzenberg
entsprangen
drei Söhne: Georg Wilhelm, Philipp Christoph und Johann Ludwig.
Ludwig von Sötern starb im Jahre 1547,
seine
Gemahlin Anna von Neipperg überlebte ihn um acht Jahre. Im
Turmgewölbe des
altehrwürdigen Domes zu St. Wendel befinden sich ihre Grabplatten.
Es sind einfache
Arbeiten eines vermutlich heimischen Steinmetzen und Bildhauers.
Die drei Söhne des Ludwig von
Sötern, Georg Wilhelm,
Philipp Christoph und Johann Ludwig, erweiterten und festigten in
erheblichem
Maße den Familienbesitz. Zahlreiche Lehnsurkunden und
Kaufverträge zeugen von
einer äußerst agilen Erwerbspolitik. Johann Ludwig von
Sötern hatte seinen Sitz
auf Lemberg genommen und stand, wie schon sein Vater in lothringischen
Diensten
als Amtmann zu Schaumburg. Er vermählte sich im Jahre 1555 mit
Katharina von
Steinkallenfels, starb bereits 1564 ein Jahr nach seiner Frau und
hinterließ
einen einzigen Sohn, Ludwig Alexander, den Vater des Johann Reinhard
von
Sötern, der im Verlauf der Geschichte und im Verhältnis zum
Kurfürsten und
Erzbischof Philipp Christoph von Sötern noch eine besondere Rolle
spielen
sollte.
Philipp Christoph, der mittlere der
Söternbrüder,
war für den geistlichen Stand bestimmt und hatte bei seinem Tode
im Jahre 1595
mehrere einkunftsträchtige Pfründe angesammelt. So bekleidete
er in der Hohen
Domkirche zu Trier die Dignität des Domkaplans, war gleichzeitig
Archidiakon zu
St. Mauritius in Tholey und damit Chorbischof. Darüberhinaus war
er Domdechant
zu Worms und Domsänger und Propst des Allerheiligenstiftes zu
Speyer.
Während er, der hohe geistliche Herr, in
erster
Linie für das Zusammenhalten des ererbten und auf vielfältige
Weise erworbenen
Familienbesitzes verantwortlich zeichnete und noch kurz vor seinem Tode
Statuten
für ein zu gründendes Söterisches
Familienfideikommiß formulierte, zeigte sich der älteste
der Söternbrüder,
Georg Wilhelm, als treibende Kraft beim Zustandekommen der
vielfältigen Lehnsverträge,
Kaufabschlüsse und Kapitaltransfere.
Dem gemeinsamen
unermüdlichen Eifer
dieser drei
Söterner verdankt die Adelsfamilie nicht nur einen gewaltigen
Zuwachs an
Familienvermögen, sondern vor allem auch einen sozialen Aufstieg
und gesellschaftliche
Anerkennung bis hin in höchste Kreise. Höhepunkt und
Krönung sollte die
Erhebung von Georg Wilhelms Sohn Philipp Christoph von Sötern in
den
Kurfürstenstand und die Wahl zum Erzbischof von Trier werden.
Die Eltern
Georg Wilhelm von Sötern, Herr zu
Lemberg, stieg zu
großen Ehren auf und besetzte einträgliche Posten. Als er
1593 in Kreuznach
verstarb, hatte er es zum fürstlich-pfälzischen und badischen
Rat und während
seiner aktiven Jahre zum Amtmann zu Zweibrücken, zu Kastellaun und
zum Oberamtmann
zu Kreuznach gebracht.
Er war
verheiratet mit Barbara, der Tochter
des
Wilhelm von Püttlingen und der Sara von Gültlingen. Aus der
Ehe gingen acht
Kinder hervor. Neben dem im Jahre 1557 geborenen ältesten Sohn
Konrad war der
zehn Jahr später geborene Philipp Christoph von Sötern der
zweite Sohn, während
die übrigen sechs Geschwister weiblichen Geschlechts gewesen sind.
Zwei von
ihnen starben im Alter von vierzehn und sechzehn Jahren. Die Ehe
Katharinas von
Sötern mit Jakob von Dietz blieb kinderlos, Felizitas von
Sötern vermählte sich
in erster Ehe mit Anton von Eltz und in zweiter Ehe mit Jakob Zant von
Merl und
Eva Elisabeth ging die Ehe mit Heinrich von Dietz ein.
Geburt und
Taufe
Philipp Christoph von Sötern wurde am
11. Dezember
1567 in Zweibrücken geboren, vor genau 430 Jahren also. Die Taufe
empfing er am
29. Dezember in der Alexanderkirche, die seit 1533 in den Besitz der
lutherischen Gemeinde übergegangen war.
Nach wie vor offen scheint die Frage, nach
welchem
Religionsbekenntnis der junge Philipp Christoph von Sötern getauft
worden sei.
Für die Annahme, daß der Vater Georg Wilhelm von Sötern
tatsächlich die
Religion seines lutherischen Landes- und Dienstherrn angenommen habe
und
bekennender Lutheraner gewesen sei, gibt es keinen Beleg, man kann es
höchstens
vermuten. Daß er an der vom Herzog angeordneten
zweibrückischen
Kirchenvisitation in den Jahren 1565-1567 beteiligt war, spricht
allerdings für
die Vermutung. Tatsache aber ist, daß beide Paten katholischen
Glaubens waren,
sowohl der namengebende Onkel und Kirchenmann Philipp Christoph von
Sötern als
auch der mit der katholischen Großmutter verwandte Philipp von
Neipperg. Als
Patin ist die Witwe des 1564 verstorbenen Sigfried von Oberkirch
eingetragen,
dessen Grabstein noch heute in der Alexanderkirche vorhanden ist.
Die
Religionszugehörigkeit ist in diesen
Umbruchjahren offensichtlich noch nicht allzu streng gehandhabt worden:
Denn
die nachgewiesenermaßen katholische Barbara von Püttlingen,
des jungen Philipp
Christophs Mutter, ist gemeinsam mit Felizitas, der Frau des in
zweibrückischen
Diensten stehenden lutherischen Leibarztes Dr. Friedrich Olevian, einem
Bruder
des Trierer Reformers Caspar Olevian, in einer anderen Taufbeurkundung
als
Patin notiert.
Erziehung und
Ausbildung
Überblickt man die
überkommene Korrespondenz des söternschen Privatarchivs, so
verdichtet sich der
Eindruck, daß der junge Philipp Christoph von Sötern von
Anfang an von seinem
gleichnamigen Patenonkel für den geistlichen Stand bestimmt worden
sei. Ob der
heranwachsende Philipp Christoph dies wider
seine Neigung nur dem Oheim zu Lieb akzeptierte oder aber seiner
Mutter
folgend und aus freiem Entschluß seine Studien in der Trierer
Jesuitenschule
schon sehr früh begann, bleibt dahingestellt. Jedenfalls scheint
er sein
Studium mit großem Eifer absolviert zu haben, denn seine
Jesuitenlehrer konnten
nicht genug des Knaben Fähigkeit und
Fleiß, sein rasches Erlernen alter und neuer Sprachen, seine
scharfe Dialektik
sowie seine Kenntnisse im bürgerlichen und kanonischen Rechte
rühmen.
1583 entschließt sich Georg Wilhelm von
Sötern dazu,
seinem Sohn Philipp Christoph den Eintritt in das Trierer Domkapitel zu
ermöglichen. Er schreibt, daß er auf ettlichen
malen anhalten seines Bruders, des Domherrn Philipp Christoph von
Sötern,
seinem gleichnamigen sechzehnjährigen Sohne dem Trierer Domstift
aufzuschwören
erlaube, und zwar nicht nur auf die brüderlichen Bitten hin,
sondern auch nach
zuvor gehaltenem Rat mit seiner Gemahlin Barbara von Püttlingen.
Seine beiden
angeheirateten Verwandten Nikolaus Schenk von Schmittburg und Friedrich
von
Steinkallenfels sollen als zwen unpartheyische
von adel beim nechst khünfftigen gemeinen
capitulstag zu Trier die adelige Abstammung durch eine versigelte
verschreibung bezeugen.
Im Jahr 1584 erhält Philipp Christoph
das
angestrebte Kanonikat am Trierer Dom und gleichzeitig wird er Kanoniker
am
Stift St. Peter und Paul zu Bruchsal, zu dem ihm sein gleichnamiger
Onkel aus
der Position eines Speyerer Domherrn verhelfen konnte.
Nach dem mit
Erfolg abgelegten Baccalaureat
im April
des Jahres 1585 beginnt Philipp Christoph von Sötern ein
zweijähriges Studium
an der Jesuitenuniversität in Pont-à-Mousson, das er mit
dem Doktor der beiden
Rechte abschließt. 1588 kann er dann sein Kanonikat in Trier
antreten. In den
nächsten Jahren folgen Studien an den Universitäten in
Bologna, Padua und
Siena, unterbrochen von den seinerzeit üblichen und beliebten
Bildungsreisen.
Beginn einer
glänzenden Karriere
Philipp Christophs von Sötern
überragende Fähigkeiten
blieben nicht verborgen und er stieg auf der geistlichen Karriereleiter
unaufhaltsam immer höher. Die ihm zufallenden Pfründe in
Mainz, Speyer und vor
allem Trier erweckten natürlich den Mißmut seiner
Mitbewerber teilweise soweit,
daß sie seine Gegner wurden. 1600 erhielt er das Archidiakonat
St. Peter in
Trier und 1604 wählte ihn das Domkapitel einstimmig zum Dompropst.
Die vielseitigen Talente und vor allem das
diplomatische
Geschick des jungen Sötern brachte ihm die Sympathien der
Fürsten ein. Nicht
nur für die Trierer Kurfürsten und Erzbischöfe Johann
VII. von Schöneberg und
Lothar von Metternich wurde er erfolgreich tätig, auch der Mainzer
Kurfürst,
der Bischof von Speyer u.a. bedienten sich seiner Fähigkeiten in
vielfältiger Weise.
Auch um das Haus Österreich und hier besonders bei der Wahl des
Habsburgers
Matthias zum Kaiser machte sich Philipp Christoph von Sötern in
diesen Jahren
verdient.
Philipp Christoph von Sötern erwarb sich
so in den
verschiedenen von ihm bekleideten Positionen den Ruf eines fähigen
Kopfs und
eines gewandten und mit diplomatischem Geschick agierenden
Unterhändlers. Er
erregte die Aufmerksamkeit seiner ihm vorgesetzten Bischöfe und
gewann deren Vertrauen.
Mehrmals nahm er stellvertretend und mit erheblichen Vollmachten
ausgestattet
an Reichstagen teil und hielt sich oft im Vatikan auf, wo er wegen
seiner
außergewöhnlichen Intelligenz und seiner Gewandtheit auf
allseitiges Wohlwollen
in Kreisen der Kurienkardinäle stieß.
Ein Mann von den Qualitäten eines
Philipp Christoph
von Sötern drängte sich förmlich für höhere
Funktionen auf. Im Mai des Jahres
1610 wurde er als Nachfolger von Eberhard von Dienheim zum Bischof von
Speyer
gewählt, womit gleichzeitig die Propstei Weißenburg
verbunden war. Ein Jahr
später berief ihn der Kaiser zum Richter am Reichskammergericht zu
Speyer und
ernannte ihn gleichzeitig zum Kaiserlichen Rat.
Nach dem Tode
Lothars von Metternich, der in
den
letzten Regierungsjahren nur ein Spielball seiner verwandten Domherren
und
deren Umfeld im Domkapitel gewesen war, wurde Philipp Christoph von
Sötern am
25. September 1623 zum Erzbischof und Kurfürsten von Trier
erwählt. Der Söterner
stand auf der höchsten Sprosse der Karriereleiter. Er war bereits
56 Jahre alt.
Sorge um die
Familie
Seit dem Tode seines gleichnamigen
geistlichen Onkels
und ständigen Förderers am 14. Juni 1595 fiel die
Führung des Söternschen
Familienverbandes fast automatisch auf den damals 28jährigen
Philipp Christoph
von Sötern. Die Ehe des zehn Jahre älteren Konrad, seit 1585
mit Margarethe von
Merode verheiratet und mit deren Gütern und
Besitzungen im Luxemburgischen und seiner
kurfürstlich-trierischen Amtmannsstelle zu Saarburg
beschäftigt, blieb
kinderlos. Philipp Christophs und Konrads Vater Georg Wilhelm von
Sötern war bereits
im Jahre 1593 verstorben. Nach dem frühen Ableben Johann Ludwigs
von Sötern,
dem Onkel von Konrad und Philipp Christoph, im Jahre 1564, rückte
der junge
Ludwig Alexander, der Sohn des Johann Ludwig von Sötern, in der
männlichen
Erbfolge an erste Stelle. Ludwig Alexander vermählte sich mit
Elisabeth von Nassau
und betätigte sich als kurfürstlich-trierischer Rat und
Amtmann zu
Münstermaifeld und Kobern.
Als Ludwig Alexander im Jahre 1612 starb,
ließ er
eine Witwe und sechs minderjährige Kinder im Alter von vierzehn
bis zwanzig
Jahren zurück. Die Zwillinge Philipp Christoph und Johann Heinrich
starben im
Säuglingsalter, eine Tochter Maria Elisabeth im Alter von knapp
einundzwanzig
Jahren. Die älteste Tochter Anna Katharina ehelichte Adolf von
Nesselrode zu
Erishofen, deren Sohn Bertram später trierischer Statthalter
werden sollte.
1595 wurde ein Knabe geboren, dem die Eltern erneut den Namen des einen
Monat
zuvor verstorbenen Großonkels bzw. des Onkels Philipp Christoph
gaben, und ein
Jahr später kam Johann Reinhard zur Welt, dessen Schicksal eng mit
dem seines nahe
verwandten kirchlichen und weltlichen hohen Würdenträgers
Philipp Christoph von
Sötern verknüpft sein sollte.
Beim Tod ihres
Vaters waren die beiden
Söhne Philipp
Christoph und Johann Reinhard siebzehn und achtzehn Jahre alt. Es hat
den
Anschein, als habe sich Philipp Christoph von Sötern, zu dieser
Zeit
Fürstbischof von Speyer und Reichskammerrichter, von Anfang an
bewußt und
gezielt um die weitere Erziehung der beiden Jungen bekümmert,
wobei er den
jungen Philipp Christoph, sozusagen einer unausgesprochenen
Familientradition
folgend, für eine geistliche Laufbahn und Johann Reinhard, nach
dem Tode seines
Vaters nun als einziger männlicher Erbe und Träger des Namens
von Sötern
verblieben, für die Übernahme des Söternschen
Familienerbes vorgesehen hat.
Alle seine Erziehungsmaßnahmen, seine Mahnungen und Anfeuerungen
und die mit
der Mutter Elisabeth von Sötern geb. von Nassau getroffenen
Vereinbarungen
deuten darauf hin.
Förderer und
Gönner
Gleich nach dem Tode ihres Vaters Ludwig
Alexander
von Sötern wurden seine heranwachsenden Söhne Philipp
Christoph und Johann
Reinhard auf Betreiben ihres fürstbischöflichen Onkels auf
die Jesuitenuniversität
in das lothringische Pont-à-Mousson geschickt. Dort nahmen sie
unter der
Aufsicht des Söternvertrauten Gangolf Ralinger, des späteren
Weihbischofs von
Speyer, das Studium auf. In den ersten Jahren in Pont-à-Mousson
scheinen die
beiden mit ihrem Studium nicht so recht vorangekommen zu sein. Der
Fürstbischof
Philipp Christoph von Sötern ermahnte sie zu fleiß
und studiren, darab sie noch biß anhero ein gnedigh genügen
geschöpfft.
Als nach drei Jahren die Schulleistungen
hinter den
Erwartungen zurückgeblieben waren, zog der Fürstbischof den
Abbruch des
Studiums ins Kalkül. Dann aber sei zu befürchten, schrieb er
der in Koblenz
wohnenden Mutter, Elisabeth von Sötern geb. Von Nassau, da sie so baldt von dem studirn abgewiesen ... wol gar in das
luder
gerathen möchten. Daher empfahl er, den für den
geistlichen Beruf vorgesehenen
Philipp Christoph noch ein Jahr lang in Mainz studieren zu lassen,
wobei er
dann zugleich seine Residenz zu St. Alban wahrnehmen und die
Präsenzgelder in
Höhe von 400-500 Gulden einstreichen könne. Im Alter von neun
Jahren bereits
war er nämlich dort als Domizellar angenommen worden. Johann
Reinhard aber
sollte unter einem scharpffen uffseher
eine zeitlang in Köln nachstudieren. Die schon seit längerem
geplante
Italienreise könnten die beiden Brüder antreten, wan
sie was stercker und gesunder.
In der Tat gab es Probleme mit der Gesundheit
des
jüngeren Johann Reinhard, dessen Fuß also
grindisch seie, das er abendts grosse schmertzen daran befindet.
Der Rat
der Mediziner und die verschiedenen Salben halfen wenig, zumal sich
Johann
Reinhard keiner medizinischen Betreuung, auch nicht durch die speyerischen medicoren, unterziehen
wollte. Der Fürstbischof zog daher in Erwägung, ihn zur
Mutter nach Koblenz
kommen und in Ems oder Wiesbaden auskurieren zu lassen, um des
grindts einmahl erledigt zu werden. Die bader und
brunnen chur mußte dann aber zurückgestellt werden.
Ein halbes Jahr später meinte Philipp
Christoph von
Sötern zum Gesundheitszustand Johann Reinhards, daß allein daß gebluett zwischen hautt und fleisch ihm alle
ongelegenheit
verursache, dieweil dan alle medicis es darvon hallten, daß
solches
hauptsachlich auß einer hitzigen leber herfliesse, so rhatten sie
zum
saurbrunnen, meines erachtens aber were eine linde purgation und
aderlaß besser,
darzu er aber nit zu bereden, also notwendigh, daß ander mittell
vor die handt
genommen werden muß. Und er rät, er
solle ein besser ordtnungh in der diaet
oder essen halten, dan dardurch kommen sein ongelegenheit, er den magen
mit
onzeittigen speissen uberladen.
Im August des Jahres 1616 nahm die seit
langem
geplante und ersehnte Italienreise konkrete Formen an. Der
Fürstbischof stellte
500 Kronen zur Verfügung, womit die beiden Studenten, so hoffte
er, die Zeit voll anlegen und gesundt pleiben, were
inskünfftigh alles zu verschmertzen und sie sich hernacher, einer
bey seinen
canonicaten, der ander sonsten villeichten in diensten, selbsten
muesten
ernehren und hindurch pringen. Auch die Mutter steuerte ihren
Kostenzuschuß
bei, wofür sich Johann Reinhard von Udenheim aus artig bedankte
und versprach, unß in sprache studirn und andren
thugendten
also exerciren, das verhoffentlich die mutter eine grosse freude daran
haben
sollen.
Über den Winter blieben die beiden
jungen Söternnachkommen
gemeinsam mit ihrem Aufseher Gangolf Ralinger und ihren praeceptoren
in Rom. Der Briefverkehr mit der Mutter und dem
Fürstbischof konzentrierte sich, von den üblichen Floskeln
und
Unverbindlichkeiten abgesehen, vor allem auf finanzielle
Angelegenheiten: ...es hat newlich die mutter zu verstehen
geben, sie wolte unß etwaß anhero verordnen, so möchte
ich gern vernemmen, ob
es durch den herrn rentmeister in Trier zu Franckfurt recht seye
bestelt
worden.
Im Oktober 1617 waren Philipp Christoph und
Johann
Reinhard mit ihrem Aufseher und Erzieher Gangolf Ralinger wieder nach
Pont-à-Mousson zurückgekehrt. Sie waren beide wohlauf und
hatten gute
Fortschritte im Französischen, aber auch im Italienischen gemacht,
was teutsch schreiben anlangt, wirds auch
mit der zeitt kommen. Hatten sie über das alte losament
noch Klage geführt, so zeigten sie sich nun zufrieden. Das
neue Quartier sei besser und dazu noch billiger. Sie seien bei einer
deutschen
Witwe untergebracht, die schon seit zwanzig Jahren Herren von Adel in
Kosten
habe. Obwohl sie ihre eigenen Studios und Schreibstuben hatten, einen von dem anderen gesündert,
beschwert sich Ralinger: ...theten sie
ihre kindtsschue einmahll auß, so wehre ihnen geholffen.
Weihnachten 1617 verbrachten Philipp
Christoph und
Johann Reinhard beim Fürstbischof in Udenheim, dessen
Verhältnis zu deren
Mutter Elisabeth von Sötern etwas frostig geworden war. Elisabeth
beabsichtigte
die Verlegung ihres Haushaltes nach St. Wendel ohne vorherige
Konsultation des
Fürstbischofs, der daraufhin gekränkt reagierte: ...wan
sie aber die verpflegungh oder underhalt lenger von mhir begert,
muß sie besser folgen alß bißhero beschehen.
Vielleicht hatte auch die
Absicht Elisabeths, ihren Sohn Johann Reinhard zu verheiraten, zu der
Verärgerung
geführt, wozu der Fürstbischof aber nicht hatte raten wollen,
bevor die Erb-
und Hinterlassenschaftsangelegenheiten des 1595 verstorbenen Domherrn
Philipp
Christoph von Sötern nicht vollständig geklärt waren.
Denn dessen Vermögen sollte
dem stammen von Sötern zugeführt
werden, dessen einziger für die Erbfolge in Frage kommende
männliche Nachfolger
zu diesem Zeitpunkt nun einmal Johann Reinhard von Sötern war.
Auch an dieser
Haltung des Fürstbischofs
und Seniors
der söternschen Familie läßt sich die Sorge um den
Zusammenhalt des
Familienverbundes deutlich machen und aufzeigen, daß Philipp
Christoph von
Sötern unbeirrt das von seinem gleichnamigen Onkel vorskizzierte
Söternsche
Familienfideikommiß im Auge behielt.
Der
Familienbesitz wächst
Der ältere Philipp Christoph von
Sötern, der Trierer,
Wormser und Speyerer Domherr, hatte seinen Neffen Konrad von
Sötern zu seinem
Universalerben bestimmt. Das Erbe war beträchtlich, wovon auch die
gleich nach
seinem Absterben angefertigte umfangreiche Inventarliste über sein
Vermögen,
Mobilien und Immobilien, Bargeld und Pfandverschreibungen,
Silbergeschirr, Kleinodien
und Pretiosen zeugt.
Wohl in der sicheren Erkenntnis, daß
nur sein Bruder
Philipp Christoph den vom gleichnamigen Onkel initiierten und
vorgedachten
Familienfideikommiß vollenden könne, und vielleicht noch von
dem Verstorbenen
dahingehend belehrt, setzte Konrad von Sötern nun seinerseits
seinen Bruder
Philipp Christoph zum Universalerben seines nicht unbeträchtlichen
ererbten und
angeheirateten Vermögens ein, offensichtlich mit dem
Einverständnis seiner
Gemahlin Margarethe von Merode, deren Mutter Mechtild eine
Rheingräfin gewesen
war.
Sowohl Konrad als auch besonders Philipp
Christoph
von Sötern bemühten sich in den folgenden Jahren
verstärkt um Vermehrung des
Söternschen Familienbesitzes und betrieben dabei eine geradezu
atemberaubende
Erwerbspolitik. Von Erzbischof Lothar von Metternich wurde Philipp
Christoph
von Sötern 1610 mit Schloß und Herrschaft Schwarzenberg
belehnt Sechs Jahre
später startete Philipp Christoph den Zusammenkauf der Herrschaft
Dagstuhl aus
den Händen der einzelnen Teilbesitzer. Zwar treten als Käufer
in der Regel sein
Bruder Konrad und die Söhne seines 1612 verstorbenen Vetters
Ludwig Alexander
von Sötern, Philipp Christoph und Johann Reinhard, allein oder im
Verbund auf,
es besteht aber keinerlei Zweifel daran, daß Philipp Christoph,
inzwischen
Trierer Dompropst, Fürstbischof von Speyer und
Reichskammerrichter, selbst die
Fäden zog und geschickt die Weichen stellte.
Neben diesen Käufen vermehrte der
Fürstbischof von
Speyer mit einer Serie von Belehnungen das Söternsche
Familieneinkommen mit
Besitzungen, die an das Bistum heimgefallen waren und letztendlich mit
dem
Speyerer Lehen zu Lockweiler, das auf die Kaiserin Adelheid
zurückging.
Konrad von Sötern, der schon seit
längerer Zeit
kränkelte und über verschiedene in Brüssel wegen seiner
luxemburgischen
Besitzungen anhängige Prozesse fast melancholisch
und traurig geworden war, verfaßte im Mai 1618 sein Testament
im Beisein
von sieben Zeugen, darunter Johann Wolfgang von Hontheim und Wilhelm
Baden.
Konrad, der Amtmann zu Saarburg, war zwar bettlägerig,
jedoch eines guetten verstandts, setzte seinen Bruder Philipp
Christoph von Sötern wie schon 1595 erneut zu seinem
Universalerben ein.
Die söternschen Besitzstrukturen nahmen
Formen an:
Die Besitzanteile von Burg und Herrschaft Dagstuhl hatte Philipp
Christoph mit
großem finanziellem Aufwand in seiner Hand vereinigen und auch
weitere
Besitzungen, Lehen, Rechte und Privilegien sammeln können, so
daß er eigentlich
an die Realisierung des Söternschen Fideikommisses hätte
herangehen können.
Vermutlich hinderte ihn daran seine Wahl zum Trierer Erzbischof und
Kurfürsten
am 25. September 1623 und die damit verbundenen Verpflichtungen. Das
Ziel aber
sollte er nie aus den Augen verlieren genau so wenig wie die Frage der
Erbfolge.
Illigitimer
Nachwuchs
Die Bemühungen Philipp Christophs von
Sötern um die
Erziehung und Ausbildung der beiden Brüder Philipp Christoph und
Johann
Reinhard, den Kindern seines Vetters Ludwig Alexander von Sötern
und der
Elisabeth von Nassau, sind hinreichend dargestellt worden, auch
inwieweit das
Interesse dem Johann Reinhard von Sötern als dem einzigen
möglichen Nachfolger
und Erben galt.
Johann Reinhards ein Jahre älterer
Bruder Philipp
Christoph von Sötern, der Domherr zu Speyer und Mainz und
Stiftsherr zu St.
Alban geworden war, ereilte ein trauriges Schicksal. Am 21. September
des
Jahres 1622, im Alter von 27 Jahren, stürtzte
sich mit einem pferd zu todt. Sonstige Angaben über den
Unglücksfall sind
nicht bekannt und über ihn wäre sonst weiter nichts zu
berichten, hätte er
nicht die Affäre mit der Susanna von Grousbeeck gehabt.
Die Bekanntschaft mit der
aus Lüttich stammenden jungen Frau muß schon vor dem Jahre
1620 begonnen haben,
denn vom August dieses Jahres existiert ein Verzeichnis wertvoller
Pretiosen,
Kleider und Geldsorten, die Susanna von Grousbeeck in der Dompropstei
zu Trier
hinterlegt hatte. Das Verhältnis, das nicht ohne Folgen blieb,
sorgte für
erhebliche Aufregung und führte nach dem tödlichen Unfall des
Philipp
Christophs von Sötern zu einer förmlichen Untersuchung vor
dem Offizial des
erzbischöflich kurfürstlichen geistlichen Hofgerichtes zu
Köln im April des
Jahres 1623.
Susanne von Grousbeeck
beruft sich darauf, daß Philipp Christoph von Sötern, ...als derselb annoch ledigen standt undt sulches zu thun
mechtigh
gewesen, ihro ehelige versprechungh gethan und sulcher ehelicher
angelobnus
zuvolgh mitt ihr einen jungen sohn gezilt. Daß er zum
geistlichen Stand
bestimmt und schon zum Subdiakonat geweiht worden war, sei ihr unwissent gewesen. Dagegen aber gibt
sich Elisabeth von Sötern, des verunglückten Philipp
Christoph von Sötern
Mutter und Vertreterin vor dem Kölner Offizial der
angedeuter ehelicher verpflichtungh nitt gestendigh und
verweist darauf, daß Philipp Christoph schon immer, seit jungen
Jahren, für den
geistlichen Stand auserwählt war.
Das Kirchengericht stellt
sich auf die Seite Susannes von Grousbeeck, daß sie
mitt gezimmender alimention undt heyratsguitt aus des von Soetteren
gutteren ... zu versehen seye und sprach ihr eine angemessene Rente
zu, die
in bestimmten Halbjahresraten zu entrichten war.
Die Abwicklung der Geldgeschäfte lief
meist über den
kurkölnischen Prokurator und Fiskal Heinrich Dambrock, dem sowohl
die
söternsche Seite als auch Susanne von Grousbeeck Vertrauen
entgegenbrachten. Im
Oktober des Jahres 1628, der uneheliche Sohn wird wohl schon etwa zehn
Jahre
alt gewesen sein, bedankt sich Susanne bei dem Heinrich von Dambrock,
da er offt und viel meinet wegen sich bemühet, und
in meinen sachen behülfflich hewesen und übersendet ihm
einen Limburgsen keeß so groß und gutt ich ihn
vor
dießmahl haben können. Ihren in Lüttich
abgefaßten Dankesbrief
unterzeichnet sie mit Witwe von Sötern. Die
Spuren dieses illegitimen Söternnachwuches sind in den
verfügbaren Quellen leider
nicht mehr weiterzuverfolgen.
Johann
Reinhard von Sötern
Nach dem tödlichen Sturz des Domherrn
Philipp
Christoph von Sötern und dem Tode seines Bruders Konrad wenige
Monate vor
seiner Wahl zum Trierer Erzbischof und Kurfürsten am 25. September
1623 sah
sich Philipp Christoph von Sötern zur Klärung der Nachfolge
gezwungen. Der
einzige noch lebende männliche Söterner war zu diesem
Zeitpunkt der Sohn
seines 1612 verstorbenen Vetters Ludwig Alexander von Sötern. In
den inzwischen
27 Jahre alten Johann Reinhard setzte der Kurfürst nun seine ganze
Hoffnung,
stattete ihn mit etlichen hohen Ämtern aus und behielt ihn
ständig in seinem
engeren Umfeld, so daß er sich zu den wenigen Vertrauten des von
Natur aus vorsichtigen,
ja mißtrauischen Kurfürsten zählen durfte.
Zwei Monate nach der Erzbischof- und
Kurfürstenwahl
heiratete Johann Reinhard von Sötern, Herr zu St. Johannsberg und
Lemberg,
kurfürstlicher-trierischer, fürstlich-speyerischer und
lothringischer Rat,
Amtmann zu St. Wendel, zu Schaumburg, zu St. Remich und zu Dhan, die
Jo-hanna
Gertrud, die Tochter des Balthasar von Palant und Reulant,
Erzkämmerer des
Herzogtums Luxemburg und der Grafschaft Chiny und der Elisabeth von
Millendock,
Drachenfels und Meiderich.
Der Ehevertrag wurde am 26. November 1623 auf
Schloß
Reulant vor zahlreichen Zeugen geschlossen, darunter die Grafen von
Manderscheid,
der Trierer Statthalter Damian von der Leyen, der Freiherr zu
Schwarzenberg und
weitere adelige Herrschaften. In sechsundzwanzig Vertragsartikeln
wurden die gegenseitigen
Rechte und Vermögensverhältnisse offengelegt und festgeklopft.
Die Mitgift der Johanna Gertrud ist
beträchtlich
gewesen, zumal sie etliche ihr von verschiedenen Onkeln und Tanten
testamentarisch vermachte Donationen mit in die Ehe bringen konnte.
Diese
Vermächtnisse allerdings waren in späteren Jahren oft
Anlaß zu umständlichen
und langwierigen Erbstreitigkeiten und kostspieligen Prozessen.
Aus der Ehe des Johann Reinhard von
Sötern mit der
Johanna Gertrud von Palant gingen zehn Kinder hervor. Der älteste
Sohn war auf
den Namen Philipp Christoph getauft worden und es dürfte kein
Zweifel an der
Patenschaft des berühmten Verwandten bestehen. Aber auch dieser
Junge, der
fünfte Söterner mit dem Doppelnamen Philipp Christoph,
verstarb in jungen
Jahren. Vier der insgesamt acht Mädchen überlebten ebenfalls
das Säuglings- und
Kindesalter nicht. Anna Franziska heiratete Anton Kratz von
Scharffenstein und
Maria Magdalena ging die Ehe mit Johann Franz Graf von Berg ein.
Die jüngeren Töchter heirateten in
die Familien von
Zant und von Heddersdorf ein. Nach dem Tode des erstgeborenen Sohnes
kam dann
Philipp Franz im Jahre 1634 als achtes Kind zur Welt. Er sollte
später dem
Söternschen Fideikommiß vorstehen und Inhaber der
Reichsherrschaft Dagstuhl
werden.
Bei der Ämterhäufung war für
den Kurfürsten Philipp
Christoph von Sötern die Wahrnehmung der familiären
Verwaltungsgeschäfte im
erforderlichen Maße nicht mehr möglich und er setzte seinen
Verwandten Johann
Reinhard von Sötern ein, da es also wegen
wichtiger unß obliegender geschefften in unßerer
gelegenheit nicht sein will,
die administration und verwaltung besagten fideicommissi uff unß
zu behalten.
Als Nachfolger des Damian von der Leyen wurde
Johann
Reinhard von Sötern 1626 das Amt des kurfürstlichen
Statthalters zu Trier
übertragen, womit dieser eine weitere wichtige und
einträgliche Machtposition
besetzen konnte.
Im Verlaufe der
Jahre gelangten in
gemeinsamer
Anstrengung von Erzbischof und Kurfürst einerseits und Johann
Reinhard von
Sötern andererseits zahlreiche weitgestreute Lehnsstücke in
den Söternschen
Familienbesitz.
Das
Schicksalsjahr 1635
Die allgemeinen politischen Verhältnisse
und die
besonderen Umstände im Trierer Kurfürstentum, die sich im
Verlauf des
Dreißigjährigen Krieges und der sich daraus ergebenden
Verwicklungen für den Kurfürsten
äußerst unangenehm herausgestellt hatten, und der mit heute
unverständlich
erscheinenden rigorosen Mitteln beiderseits geführte Privatkrieg
mit der
Familie von Metternich und deren Umfeld, sowie Philipp Christophs
unheilvolles
Zerwürfnis mit dem Trierer Domkapitel führten den
Kurfürsten immer mehr in eine
defensive Situation, auf die hier nicht näher eingegangen werden
kann.
Nach der blutigen Schlacht bei
Nördlingen im
September des Jahres 1634, wo die vereinten kaiserlichen, bayerischen
und
spanischen Truppen den von der badischen und württembergischen
Landwehr unterstützten
Schweden eine kriegsentscheidende vernichtende Niederlage beibrachten,
spitzte
sich für Christoph Philipp von Sötern die Lage dramatisch zu.
Auf die
französische Beistandsverpflichtungen und den mit den Schweden zum
Schutz
seines Trierer Kurstaates und Fürstbistums Speyer ausgehandelten
Neutralitätsvertrag
konnte er sich bei den geänderten militärischen Positionen
nicht weiter
stützten.
In dieser für den Kurfürsten und
seine Politik
prekären Lage schürten seine domkapitularischen Widersacher
aus dem Umfeld der
Familie Metternich kräftig das Feuer, das sie schon seit einiger
Zeit beim Kaiser
in Wien gezündelt hatten. Besonders der von Philipp Christoph wie
andere ihm widersetzliche
Domherren abgesetzte und nach Luxemburg ausgewichene Dompropst Johann
Wilhelm
Hausmann von Namedy tat sich in wüsten Schreiben an Kaiser
Ferdinand hervor mit
dem erklärten Ziel, diesen zur Absetzung des Kurfürsten zu
gewinnen.
Ende Oktober 1634 bezichtigte Johann Wilhelm
Hausmann von Namedy den Erzbischof und Kurfürsten der Nigromantie
und Magie, vermitz deren durch wachsene bildter er
dem Kaiser schaden, ja ihn vergiften wolle. Ich
habe hiebevorn die infantin zue Brußell und den ertzhertzogen
Leopold, welche
mir zue entgegen geweßen, toth gebetet, muß nunmehr den
keyser auch toth geten
und ihr wollet euch dießer meiner worth erinneren, o der keyser
nicht auch
baldt sterben werde... legt Hausmann dem Kurfürsten in den
Mund und läßt
ihn frohlocken: ...der keyser ist toth,
es ist kein keyser mehr, es ist mit dem hauß Östereich gantz
und gahr aus. So absurd und abwegig diese
Anschuldigungen
auch waren, sie scheinen in Wien Wirkung gezeigt zu haben.
Auch die Behauptungen Hausmanns, der
Kurfürst konspiriere
mit dem dänischen König und trachte nach einer
protestantischen Allianz gegen
den Kaiser und Spanien, entpuppten sich als unhaltbar. In der Tat hatte
sich
der Kurfürst mit dem Dänenkönig Christian IV. in
Verbindung gesetzt, weil dieser
sich für Friedensverhandlungen anbot und stark machte und den cläglichen und hochbedauerlichen zustandt des
heyligen römischen
reichs ... die darin fürgehende grausambe ... vergießung so
vielen christlichen
menschen bluts, zugleich auch die verwustung so vieler herlicher chur-
und
fürstentümber und landen ihro soweit angelegen sein lassen,
und zu
wiederbringung deß höchstnothwendigen friedens sich zwischen
beeden kriegenden
theilen ins mittel schlagen .... Der Kurfürst schreibt an
Christian IV.:
...deßwegen ist ew. königl. meytt.
billich höchster immerwehrender danck zu sagen...
Philipp Christoph von Sötern muß
bei diesen Vorgängen
und Entwicklungen eine Vorahnung gehabt haben, was im Verlaufe der
nächsten Monate
auf ihn zukommen würde. Nach dem Fall der von ihm unter
großem Aufwand zur
Festung ausgebauten, 1623 fertiggestellten und nach ihm benannten Stadt
Philippsburg,
früher Udenheim, und dem Anmarsch der ihm feindlich gesonnenen
kaiserlichen und
spanischen Truppen, nahm die Bedrohung sowohl für sein Vaterland
als auch für
seine eigene Person bedrohliche Formen an. Nie
habe ich einen Fürsten in einer so großen Angst gesehen und
in einer solchen
Furcht vor dem Untergang seines Landes und vor seiner eigenen
Notlage... berichtete
der französische Gouverneur in Trier nach Paris.
Auf die Angebote der französischen
Krone, sich in
Sicherheit bringen zu lassen, hatte der Kurfürst ablehnend
reagiert. Er nutzte
die Zeit, seine Familienangelegenheiten in Ordnung und in Form zu
bringen.
Am 5. März 1635 stellte er Lehnsbriefe
für die
Burgen und Herrschaft Dagstuhl und Schwarzenberg zugunsten von Johann
Reinhard
und dessen einjährigem Sohn Philipp Franz aus. Burg Dagstuhl hatte
er seit 1619
aufwendig und mit vielen Kosten verbunden wiederaufgebaut.
Instandsetzungspläne
bestanden auch für die verfallene Burg Schwarzenberg, die aber
nicht ausgeführt
werden konnten.
Einen Tag später dann, am 6. März
1635, erneuerte
Philipp Christoph von Sötern das Fideicommissum
Soeterianum, das ja bereits von seinem Onkel gleichen Namens im
Jahre 1595
umrissen worden war, nun aber in eine feste Rechtsform gegossen wurde.
Über die
bereits dem alten Fideikommiß einverleibten
Besitzungen, Rechte, Pfandschaften hinaus werden alle die von den
Anverwandten
durch Testament, Verzichtserklärung oder aufgrund sonstiger
Verträge
überkommenen Besitzungen dem Fideikommiß einverleibt.
Wichtiger Bestandteil ist
das Paket an Belehnungen, Besitzanteilen und Rechtstiteln, die Philipp
Christoph von Sötern als Erzbischof und Kurfürst dem
Fideikommiß übertragen
hat. Die nicht unerheblichen Barmittel, Schuld- und
Pfandverschreibungen,
Gültbriefe und sonstige Obligationen zugunsten Philipp Christoph
von Sötern
fließen in den Gesamtbesitz ein. Darunter befinden sich auch die
beträchtlichen
Kapitalien und Zinsen, die er der kurfürstlichen Landrentmeisterei
zu Trier und
der fürstlichen Landschreiberei zu Speyer vorgestreckt hat.
Teilweise waren
davon die schwedischen Satifikationsgelder bezahlt worden. Das ganze
Silbergeschirr,
die Kleinodien und so viel sich dessen
nach unserem Ableben von allem vorräthig zu sey befinden wird,
wird ebenso
dem Fideikommiß übertragen. All das hat Philipp Christoph
dem Fideikommiß anvertraut, angesezt, instituirt,
geschenckt
und übertragen und damit immerwährend aufgericht und gestiftet
und
weiterhin angeordnet, daß es weder ganz noch in Teilen
veräußert, verringert,
geschmälert, beschwert noch verpfändet werden darf.
Als ersten rechtmäßigen Besitzer
dieses
neuerrichteten Söternschen Fideikommisses setzte der Kurfürst
seinen Verwandten
Philipp Franz von Sötern und dessen Vater Johann Reinhard von
Sötern als seinen
Vormund ein. Mit Johann Reinhard und seiner Frau Johanna Gertrud von
Palant, welche ihrer Linien zu Schimpf und Spott
ausgerissen und viel Weg sich unwürdig gemacht und sich nach
Metz abgesetzt
hatten, war er in heftigen Streit geraten.
Als Sitz des Söternschen Fideikommisses
wird
Dagstuhl bestimmt, das nach des Kurfürsten Willen weiter ausgebaut
und mit
einer Pfarrstelle versehen werden sollte.
Nun ruhten also die Hoffnungen des
68jährigen Kurfürsten
auf dem jungen Philipp Franz als dem einzigen möglichen Erbfolger,
von dem
erwartet wurde, daß durch die gnad Gottes
sich unser mannes stammen von Sötern mit zeit wider vermehren oder
multipliciren würde, dergestalt, daß deren etliche im leben
beysammen begriffen.
Am gleichen Tag verfaßte
Philipp Christoph von Sötern sein Testament zur
Erhaltung unseres uralten adelichen Stammes von Sötern. Auf
seinem
Grabstein sollte nur eine schlichte Inschrift stehen: Hic
iacet civis et pulvis (Hier liegt Asche und Staub).
Philipp Franz von Sötern
wurde auferlegt, das söterische und Püttlinger Wappen im
Quadrat geviertelt mit
dem heiligen Apostel Philipp im Herzschild anzunehmen und zu
führen, und er
sollte sich künftig Freiherr zu Dagstuhl nennen und als Söterischer Fideikommissar und als Philippsspitals
Regent unterschreiben.
Die
Gefangennahme des
Kurfürsten
Mitte März 1635 zeichnete sich die
gewaltsame
Einnahme der Stadt Trier ab. Der in spanischen Diensten stehende
General Emden
hatte bei Wasserbillig einige hundert Infanteristen und Kavalleristen
versammelt.
Mit mehreren Schiffen erreichten sie im Schutz der Dunkelheit Trier und
überlisteten
die Wachen. Gegen den erbitterten Widerstand der französischen
Garnisonstruppen
bemächtigten sich die Spanier der Stadt, unterstützt von
übergelaufenen
kurfürstlichen Soldaten und Offizieren und auch von
opportunistischen Bürgern.
Die traurige Bilanz: 200 französische Soldaten lagen tot in den
Straßen, 600
weitere wurden gefangengenommen. Die siegreichen Eroberer beklagten 50
gefallene Soldaten und einige Verwundete.
Mit dem Fall der Stadt Trier war des
Kurfürsten
Schicksal besiegelt, er wurde von einem seiner ärgsten
Widersacher, dem in
spanischen Diensten stehenden Karl von Metternich, mit vorsetztem Degen
gefangengenommen
und in eine zehnjährige Gefangenschaft geführt.
Die Gefangennahme des Trierer Erzbischofs und
Kurfürsten, Fürstbischofs von Speyer und
Reichs-kammerrichters, und damit
höchster Rechtsrepräsentant des Reichs, war ein einmaliger
Vorgang und löste
ein großes Echo in Europa aus. Der französischen Krone
lieferte das Vorgehen
gegen Philipp Christoph von Sötern den Vorwand zur
Kriegserklärung gegen die
Spanier, womit Frankeich offiziell die Kriegshandlungen aufnahm.
Die zehnjährige Gefangenschaft Philipp
Christophs
von Sötern in Wien endete im August 1645 aufgrund intensiver
Bemühungen der
Franzosen, die den Beginn der Friedensverhandlungen von der Teilnahme
eines freien
Kurfürsten abhängig machten.
Kaiser und Papst, deren abwechselnder Gefangener er in Linz und Wien
gewesen
war, willigten in die Freilassung ein, und nachdem Philipp Christoph
einen
entsprechenden Vertrag mit dem Kaiser unterzeichnet hatte, konnte er
über Frankfurt
und Koblenz in seine Hauptstadt Trier einziehen.
Ausbau und
Restitution
Bezeichnend für seinen
Durchsetzungswillen und
seinen ungebrochenen Geist hat er sein Herzensanliegen, die Ausformung
und
Bereicherung seines Fideicommissi
Soeteriani, nie aus den Augen verloren. Sowohl das
Fideikommiß als auch das
Philippsspital, eine Stiftung für die Ausbildung und Erziehung des
söternschen
Nachwuchses, werden in den nächsten Jahren mit erheblichem
Besitzzuwachs ausgestattet,
wobei der Erzbischof und Fürstbischof trierische und speyerische
heimgefallene
Lehen einverleibt. Die Berechtigung für das manchmal rigorose
Vorgehen, das man
ihm später vorwerfen wird, dürfte Philipp Christoph von
Sötern darin gefunden
haben, daß ihm sowohl das Erzstift und Kurfürstentum Trier
als auch das
Fürstbistum Speyer riesige Geldbeträge schuldeten, Summen,
die er aus seinem
Eigenbesitz den maroden Staatskassen zugesteuert hatte.
Im Jahre 1650 dürfte der von Philipp
Christoph von
Sötern erworbene Besitz an Land und Rechten seine
größte Ausdehnung erfahren
haben. Neben der Herrschaft Dagstuhl waren dem Fideikommiß ganze
Ämter leih-
und pfandweise einverleibt, wie Grimburg und Hunolstein, die
Gemeinschaft
Merzig und Saargau, so daß der Gedanke, Philipp Christoph von
Sötern habe eine
eigene Herrschaftsbildung im Hochwaldraum, über die Herrschaft
Dagstuhl hinaus
im Sinne gehabt, nicht mehr ganz abwegig scheint.
Dazu ist es aber nicht gekommen. Philipp
Christoph
von Sötern, inzwischen 83 Jahre alt, hatte sich selbst
überlebt und war sein
eigenes Denkmal geworden. Anders als die von Metternich und von der
Leyen, aus
deren Familien sein Vorgänger und sein Nachfolger stammten, war er
auf sich
alleine gestellt.
Von seinen möglichen Erb- und
Nachfolgern ist ihm
nur der 16jährige und damit noch minderjährige Philipp Franz
geblieben. Dessen
Vater Johann Reinhard war gestorben, der Kurfürst scheint sich mit
ihm nicht
mehr ausgesöhnt zu haben. Aber mit seiner der wittib
fraw von Palant hat er sich erbarmt, nachdem sie in
solche armuth gerathen, daß sie durch die
thorwartten zu Lutzenburg auß
Rewlandt vertrieben worden ist. Bei ihren Kindern konnte sie keine
Unterkunft finden, da sie alle keine eigenen Mittel besaßen.
Daher ordnete
Philipp Christoph ihre Unterbringung und Verpflegung an, zunächst
auf der Burg
Dagstuhl und später in St. Wendel. Das Philipp-Spital mußte
die costen undt tranckh, so guet es der löffel
geben wirdt, tragen.
Die Witwe von Sötern sollte von
mindestens achtzehn
Mann, darunter zwei bis drei schantzen
gräber soldaten zu St. Matthias abgeholt und gemeinsam mit unserm und unseres coadiutors trompetter
sicher nach Dagstuhl convoyirt
werden, ordnete der Kurfürst in einem Handschreiben an seine
Beamten an. Dort
sollte man ihr daß gemach oben uff neben
unserm vorigen quartier einraumen und neben einer Magd eine weitere
Person
zuteilen. Philipp Christoph wies seinen Amtsverweser Johann Sebastian
Knöller
an, daß er die Witwe mit besser höflichen
maniren zu empfangen und behandeln habe und die Witwe von Palant
mit aller gebühr zu respectiren, iedoch
dergestalt, daß sie auch folgen solle dem ienigen, waß er
ihr auß churf.
bevelch iederzeit wohlmeinent werde anzeigen, dan es ietzo ein weit
ander
beschaffenheit man ihro wie bey ihrem herrn gethan undt denselben gantz
verdorben, ihrem kopff nicht nachgehen undt sich meistern lassen werde.
Philipp
Christophs ständige
Widersacher und Gegner hatten inzwischen die Installation einer
kaiserlichen
Spruchkammer zur Beilegung der Streitigkeiten zwischen Philipp
Christoph von
Sötern und dem Trierer Domkapitel, der Regierung und den
Landständen erreicht.
Die Kammer war hochrangig bestückt und setzte sich aus den
Kurfürsten von Mainz
und Köln sowie dem Fürstbischof von Bamberg zusammen. Am 23.
August 1650
unterzeichneten sie bzw. ihre Delegierten in Trier den Vergleich, der
Philipp
Christoph und seinen Fideikommiß kräftig zurückstutzte.
Neben der Wiedereinsetzung
vertriebener Beamte, Befriedigung von Schadensersatzforderungen usw.
wurden dem
Erzstift u.a. die Ämter Grimburg, Hunolstein und die
Merzig-Saargauer
Gemeinschaft restituiert.
Tod und Erbe
Die letzten beiden Jahre
verbrachte Philipp Christoph von Sötern isoliert und vereinsamt,
durch seine
schweren Leiden ständig ans Bett gefesselt, in seinem Palast, der
Petersburg in
Trier.
Am 7. Februar 1652 verstarb
er im hohen Alter von 85 Jahren. Er war 42 Jahre lang Fürstbischof
von Speyer
gewesen, 41 Jahre lang Reichskammerrichter, fast 30 Jahre Erzbischof
und
Kurfüst von Trier und 40 Jahre frommer Priester und Seelsorger.
Die Gesta Treverorum rühmen die Frömmigkeit
des Verstorbenen und erwähnten, ...daß er
keinen Tag ohne das in seinem Gemach gefeierte Meßopfer
vorübergehen ließ. Auch
die Stundengebete verrichtete er bis in die letzten Tage seines Lebens,
obwohl
er nicht die Hand zum Halten und Umblättern des Buches
auszustrecken vermochte,
mit frommer Andacht...
Sein Körper fand im Trierer
Dom seine letzte Ruhestätte und sein Herz wurde seinem Wunsch
entsprechend im
Dom zu Speyer beigesetzt.
Dem achtzehnjährigen Philipp
Franz von Sötern wurde sein Verwandter Bertram von
Nesselrode-Ehrishoven als
Vormund zur Seite gestellt. Aus seiner Ehe mit Maria Diana von Cronberg
gingen
vier Töchter hervor, von denen die älteste, Maria Sidonia, im
Jahre 1680 den
aus dem schwäbischen Ries stammenden Grafen Notger-Wilhelm von
Oettingen-Baldern heiratete. Die so begründete
oettingen-söternsche Allianz
wird über 100 Jahre Bestand haben und in Namen und Wappen gar auf
Dauer bis auf
den heutigen Tag fortdauern.
Aus der Ehe Maria Sidonias
und des Oettinger Grafen entstammte als einziger überlebender Sohn
der 1684
geborene Kraft Anton Wilhelm, der beim Tode seiner Mutter 1691 und
seines
Vaters 1693 noch minderjährig war. Als sein Vormund kümmerte
sich Graf Wolfgang
IV. von Oettingen-Wallerstein um seine Erziehung und die dem jungen
Grafen
zugefallene Reichsherrschaft Dagstuhl. Kraft Anton Wilhelms von
Oettingen-Baldern und Sötern, wie er sich nannte, Bemühungen
um Verkauf der
linksrheinischen Besitzungen waren erfolglos, auch wenn in der
damaligen Presse der Verkauf an den Herzog von
Lothringen schon als abgemacht dargestellt wurde.
Die Vermählung Kraft Anton
Wilhelms mit der Schönborn-Tochter Eleonore, einer Schwester des
späteren
Trierer Erzbischofs und Kurfürsten Georg Franz von Schönborn,
brachte die
Verkaufsabsichten endlich zum Stillstand, da sich der Schwager um die
verschuldete Herrschaft in eigener Person bekümmerte und auf den
Erhalt im
Familienbesitz besorgt war.
Joseph Anton von
Oettingen-Baldern und Sötern, einer der Söhne Kraft Anton
Wilhelms und
Eleonores, übernahm nach dem Tod des Vaters im Jahre 1751 die
Regierungsgeschäfte sowohl in der Herrschaft Dagstuhl als auch in
der
Grafschaft Baldern im Schwäbischen. Seinen Wohn- und
Regierungssitz verlegte er
nach Dagstuhl bzw. in den Flecken Wadern und begründete hier eine
kleine
Residenzstadt. Nach kinderloser erster Ehe mit Christiane von
Schwarzburg-Sondershausen vermählte er sich mit der blutjungen
Maria Antonia,
Reichstruchsessin von Waldburg. Aus dieser Verbindung ging als einzige
Erbin,
nachdem zwei Söhne im Kindesalter verstorben waren, Philippine
Karoline hervor.
Im Jahre 1794, nachdem die
Grafenfamilie vor den anrückenden französischen
Revolutionstruppen von Dagstuhl
aus ins Rechtsrheinische geflüchtet war, heiratete Philippine
Karoline, die
Erbin der Reichsherrschaft Dagstuhl, Rudolf, den Sohn des Wiener
Reichsvizekanzler Franz-Gundacker Fürst von Colloredo-Mannsfeld.
Die Ehe blieb
kinderlos.
Die Grafschaft
Oettingen-Baldern war mit dem Tod Joseph Antons von Oettingen-Baldern
und Sötern
im Jahre 1778 aufgrund der männlichen Erbfolge an seinen
ältesten Bruder, den
Kölner Dompropst Franz Wilhelm, gefallen und nach dessen Tod 1798
als dem
Ultimus seiner Familien an die Fürstenfamilie von
Oettingen-Wallerstein. Um die
Herrschaft Dagstuhl lief ein Prozeß zwischen Philippine Karoline
und ihrem
Vetter Kraft Ernst von Oettingen-Wallerstein, der durch einen Vergleich
vom 29.
September 1802 endete: Die Fürstin Philippine Karoline von
Colloredo-Mannsfeld
geb. von Oettingen-Baldern und Sötern verzichtete gegen eine hohe
Geldabfindung
auf ihre Besitzansprüche an der Herrschaft Dagstuhl zugunsten der
Linie
Oettingen-Wallerstein. Wenige Tage später nach dem Vergleich, am
6. Oktober,
verstarb Kraft Ernst Fürst von Oettingen-Wallerstein.
Im
Reichsdeputationshauptschluß vom 25. Februar 1803, der u.a. auch
die linksrheinischen
Besitzansprüche der deutschen Fürsten regelte, wurde das
Oettinger Fürstenhaus
reichlich für die von Frankreich eingezogenen Dagstuhler
Besitzungen entschädigt.
Am 3. April 1991 erschien in
der Frankfurter Allgemeinen Zeitung die Todesanzeige für Seine Durchlaucht Carl Friedrich Fürst und Herr zu
Oettingen-Oettingen
und Oettingen-Wallerstein, Graf zu Oettingen-Baldern und Herr von
Sötern.
Sein Sohn Moritz Eugen Fürst
zu Oettingen-Wallerstein ist heute der Seniorchef des
Fürstenhauses. Auch er
trägt den Zusatz Herr von Sötern in
der offiziellen Titulatur und die Söterner
Wolfsangel in seinem fürstlichem Wappen, ganz so wie es
seinerzeit der
Trierer Erzbischof und Kurfürst, der Begründer der Freien
Reichsherrschaft
Dagstuhl, in seinem Testament festgelegt hatte.